Verpackungsbehälter mit UN-Zulassung

Warum einen Behälter mit UN-Zulassung?

Verantwortlich für die Sicherheit im Versand ist derjenige, der eine Verpackung mit Gefahrengut befüllt und in den Verkehr bringt.
In einem UN-zugelassenen Behälter können Sie gefährliche Güter ohne Umverpackung sicher transportieren und damit Kosten senken.

Was ist die „UN-Zulassung“?

Die UN hat über 6000 Gefahrstoffe nach Gefährlichkeitsgrad klassifiziert gelistet, der die Verpackungsgruppe bestimmt.

Verpackungsgruppe I (X) entspricht einem hohen Gefährlichkeitsgrad des Füllguts, z. B. stark ätzend, Verpackungsgruppe II (Y) einem mittleren Gefährlichkeitsgrad und Verpackungsgruppe III (Z) weniger gefährlichen
Stoffen.
In der UN-Zulassung ist die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährlicher Güter beschrieben. Der Zulassungsschein wird von anerkannten Prüfinstituten ausgestellt. Bei einer serienmäßigen Fertigung muss der Hersteller gewährleisten, dass die festgelegten Spezifikationen der Bauart erfüllt und die Verpackungen entsprechend einem durch die Zulassungsstelle anerkannten und überwachten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt und geprüft werden.

Prüfkriterien

(Grenzdaten dürfen nicht überschritten werden)

  • Chemische Verträglichkeit
  • Temperatur
  • Flammpunkt < 61 °C
  • Fallhöhe
  • Druck (d. h. Dampfdruck des Füllgutes plus Partialdruck evtl. vorhandener Gase)
  • Verpackungsgruppe I, II, III (Dichte kg/l)
  • Ggf. zulässige Verwendungsdauer ab Datum der Befüllung

Zulassungsnummern

Die Kennzeichnung beinhaltet das Symbol für UN-geprüfte Verpackungen, den Code für das Behältermaterial, Verpackungsgruppe, Prüfdruck in kPa, Herstellungsjahr, Zulassungsland, Zulassungsstelle, Zulassungsnummer und Hersteller.
Enthält die Zulassungsnummer statt der Angabe des Prüfdrucks in kPa an der entsprechenden Stelle einen Buchstaben (z. B. F oder S), ist die Verpackung nur für Feststoffe zugelassen, nicht für Flüssigkeiten.
Neue Zulassungsnummern gelten für alle Transportarten, d. h. eine Beschränkung der Zulassung auf Straßen-, Eisenbahn-, See- oder Lufttransport entfällt.

 

Verpackungsbehälter mit UN-Zulassung:

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